Kanzlerwahl 2025: Friedrich Merz scheitert im ersten Wahlgang
Merz scheitert im ersten Wahlgang – Merz scheitert im ersten Wahlgang – Historisches Nein – CDU-Chef verfehlt die Mehrheit im Bundestag
Politisches Novum: Merz fällt durch
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist ein designierter Bundeskanzler nach einer Bundestagswahl im ersten Wahlgang der Kanzlerwahl gescheitert.
CDU-Chef Friedrich Merz erhielt bei der geheimen Abstimmung im Bundestag nur 310 Stimmen – sechs weniger als die notwendige absolute Mehrheit von 316 Stimmen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner verkündete das überraschende Ergebnis mit ernsten Worten:
„Der Abgeordnete Friedrich Merz hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen nicht erreicht.
Er ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht gewählt.“
Schwarz-Rote Mehrheit hält nicht
Die konservativ-sozialdemokratische Koalition aus CDU/CSU und SPD verfügt gemeinsam über 328 Sitze im Bundestag.
Dass Merz nur 310 Ja-Stimmen erhielt, weist auf mindestens 18 Abweichler oder Enthaltungen aus den eigenen Reihen hin.
In beiden Fraktionen hatte man zuvor die Teilnahme aller Abgeordneten in Sondersitzungen am Dienstagmorgen bestätigt.
Noch am Montag hatten sowohl Merz als auch SPD-Co-Vorsitzender Lars Klingbeil betont, man sei sicher, dass die Mehrheit stehe.
Diese Annahme erwies sich als trügerisch.
Erste Reaktionen: Ratlosigkeit und Krisenstimmung
In der Union herrscht nach der Abstimmung Fassungslosigkeit.
Aus Fraktionskreisen ist von einem „Vertrauensproblem“ und „offener Unzufriedenheit“ mit Merz die Rede.
Auch in der SPD zeigt man sich irritiert.

Parteiintern wird nun spekuliert, ob der Rückhalt für das Bündnis nach außen stärker schien als tatsächlich vorhanden.
Friedrich Merz selbst verließ den Plenarsaal ohne öffentliche Stellungnahme.
Aus seinem Umfeld hieß es lediglich, man wolle „erst die Lage intern analysieren“.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Grundgesetz sieht für diesen Fall klare Regeln vor. Nach Artikel 63 Absatz 3 kann der Bundestag nun innerhalb von 14 Tagen erneut über einen Kanzlerkandidaten abstimmen – diesmal auch über andere Bewerber.
Kommt es innerhalb dieser Frist zu keiner erfolgreichen Wahl, findet ein dritter Wahlgang statt, bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht. Sollte auch diese nicht erreicht werden, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen oder den Kandidaten zum Kanzler ernennen.
Machtkampf oder neue Mehrheit?
Noch ist unklar, ob Merz im zweiten Wahlgang erneut antreten wird oder ob es innerhalb der CDU/CSU-Fraktion erneute Diskussionen über die Kanzlerkandidatur geben könnte. Auch alternative Mehrheitsoptionen, etwa eine Koalition mit den Grünen oder eine Minderheitsregierung, stehen im Raum – allerdings ohne erkennbares Konzept.
SPD-Vertreter zeigten sich ebenfalls zurückhaltend. Ein ranghoher Funktionär sagte am Mittag:
„Wir müssen nüchtern auswerten, ob diese Koalition auf einem stabilen Fundament steht – oder ob sie nie richtig tragfähig war.“
Der erste Riss in der Koalition – und ein Kanzlerkandidat unter Druck
Das Scheitern Friedrich Merz’ im ersten Wahlgang ist mehr als nur ein formaler Rückschlag. Es ist ein Misstrauensvotum in geheimer Abstimmung – von einer Fraktion, die ihn eigentlich tragen sollte. Das politische Berlin steht vor unruhigen Tagen.
Ob Merz sich halten kann oder die Koalition eine personelle oder gar strukturelle Neuaufstellung braucht, wird sich in den nächsten zwei Wochen entscheiden. Klar ist: Noch nie war der Start einer Bundesregierung so holprig.
Merz scheitert im ersten Wahlgang – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.