2021: Reform des Infektionsschutzgesetzes und Einführung der „Corona-Notbremse“
Infektionsschutzgesetz Reform – Bundeseinheitliche Maßnahmen im Kampf gegen die dritte Pandemiewelle
Gesetzesreform in der Krise
Am 13. April 2021 beschloss die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel eine tiefgreifende Reform des Infektionsschutzgesetzes.
Ziel war es, die rasant steigenden Infektionszahlen während der dritten Corona-Welle einzudämmen.
Kern der Gesetzesänderung war die Einführung einer bundeseinheitlichen „Corona-Notbremse“, um das Flickwerk unterschiedlicher Landesregelungen zu beenden.
Die „Notbremse“: Einheitlich, verpflichtend, befristet
Die „Notbremse“ sah vor, dass bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen automatisch bundeseinheitliche Beschränkungen greifen.
Diese Maßnahmen umfassten unter anderem:
- Eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr
- Private Treffen waren nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt
- Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie des Einzelhandels (Ausnahmen für Grundversorgung)
- Verbot touristischer Übernachtungen
- Schulunterricht nur noch bei zwei Corona-Tests pro Woche
- Einstellung des Präsenzunterrichts ab einer Inzidenz von 200
Gesetzgebungsverfahren und Inkrafttreten
Nach dem Kabinettsbeschluss am 13. April folgte eine intensive Debatte im Bundestag, in der insbesondere der Eingriff in Grundrechte, wie die Ausgangssperre, kontrovers diskutiert wurde.

Am 21. April wurde das Gesetz im Bundestag mit Mehrheit beschlossen und trat am 23. April 2021 in Kraft.
Die Regelungen waren bis zum 30. Juni 2021 befristet und wurden in dieser Zeit in zahlreichen Kreisen und Städten aktiv angewendet.
Reaktionen: Zustimmung und Kritik – Infektionsschutzgesetz Reform
Die Reform wurde von Teilen der Öffentlichkeit als notwendiger Schritt hin zu mehr Klarheit und Einheitlichkeit begrüßt. Vor allem in den Bereichen der Gesundheitsversorgung und der Kommunalverwaltung wurde die „Notbremse“ als praktikable Lösung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angesehen.
Kritik kam dagegen aus der Opposition, von Juristen und Teilen der Bevölkerung. Vor allem die Ausgangssperre wurde als unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte bewertet. Mehrere Klagen vor Gerichten wurden eingereicht, darunter auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ein Balanceakt zwischen Freiheit und Gesundheitsschutz – Infektionsschutzgesetz Reform
Die Reform des Infektionsschutzgesetzes im April 2021 markierte einen wichtigen Moment der Pandemiebekämpfung in Deutschland. Mit der Einführung der „Notbremse“ wagte die Bundesregierung den Schritt zu einem zentralisierten Krisenmanagement.
Auch wenn die Maßnahmen zeitlich begrenzt waren, bleibt die Gesetzesreform ein wichtiger Wendepunkt in der deutschen Pandemiepolitik. Sie zeigt die Herausforderungen, vor denen demokratische Staaten stehen, wenn Grundrechte, Gesundheitsschutz und Handlungsfähigkeit gleichzeitig gewahrt werden müssen.
Infektionsschutzgesetz Reform – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.