Obst kostenlos ernten wird immer wichtiger
Obst kostenlos ernten erlaubt – Bei Lebensmitteln schlägt die Inflation gnadenlos zu. Dazu zählt auch Obst. Für Verbraucher stellt sich also die Frage: Darf ich Obst kostenlos ernten? Dazu bieten sich viele Möglichkeiten an Straßenrändern und anderen frei zugänglichen Flächen.
Obst kostenlos ernten darf man, außer im eigenen Garten, zunächst grundsätzlich nicht. Doch es gibt Ausnahmen. Äpfel, Birnen, Pflaumen und Co am Straßenrand haben einen Besitzer. Während die Straße gebührenlos benutzt werden darf, regelt das Ernten der Früchte am Wegesrand die zuständige Gemeinde. Das Obst ernten darf man, wenn sie dafür eine grundsätzliche Genehmigung erteilt hat. Erkundigen lohnt sich!
Von wilden Bäumen ernten
Obst kostenlos ernten darf man jedoch, wenn man nicht gleich mit Eimern und Körben anrückt, sondern in haushaltsüblichen Mengen zugreift.
Der Gesetzgeber spricht vom „persönlichen Bedarf“. Dafür darf man sich frisch vom Baum bedienen oder an heruntergefallenen Exemplaren.
Das gilt für alle wild wachsenden Bäume, also auch für die am Rand von Verkehrswegen – aber nur, wenn sie nicht von der Gemeinde gepflanzt wurden.
Denn dann wachsen sie nicht mehr wild.
Zu beachten ist immer: Nur die eigene Nutzung ist erlaubt! Also nicht mehrere Portionen für den „persönlichen Bedarf“ der Nachbarn mitnehmen!
Beim Pflücken sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Bäume zu schonen.
Auch wenn man das Obst kostenlos ernten darf, muss man keine Zweige abbrechen.
Obst kostenlos ernten erlaubt – In Nachbars Garten ernten?
Obst kostenlos ernten in Nachbars Garten ist natürlich tabu. Falls allerdings Äste über die Grundstücksgrenze ragen, darf man die heruntergefallenen Vitaminspender verwerten.
Vorsicht! Pflücken darf man nicht, und schon gar nicht Zweige schütteln, damit einiges auf dem eigenen Grundstück landet. Sollte man das tun, handelt es sich um Diebstahl. Das gilt auch für Streuobstwiesen, die jemand bewirtschaftet.
Die rechtliche Unterscheidung zwischen Mundraub und Diebstahl gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Wer sich eine Birne pflückt, ohne dass er dieses Obst kostenlos ernten darf, stiehlt. Allerdings müsste der Eigentümer ihn anzeigen.
Diese Bedingung gilt bis zu einer Wertgrenze von 50 Euro. Darüber hinaus handelt es sich nicht mehr um „geringwertige Sachen“. Bei einigen Kilo Äpfeln könnte das bei den heutigen Preisen schon bald der Fall sein.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.