Landesregierungen stellen Forderung nach Elementarversicherungspflicht
Wird die Elementarversicherung zur Pflicht – Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat zahlreiche Existenzen von einem auf den anderen Tag auf den Kopf gestellt.
Zahlreichen Menschen stand nach Gesprächen mit der eigenen Versicherung noch ein zweites Mal ein böses Erwachen bevor.
Gebäude- und Hausratversicherungen ohne bestehende Elementarversicherung waren nicht dazu gezwungen, die Flut als einen Versicherungsfall anzuerkennen.
Diese Policen umfassen jeweils nur gängige Überschwemmungen, wie durch defekte Haushaltsgeräte oder geplatzte Rohre im Haus oder auf dem Grundstück.
Um Versicherungsnehmer künftig vor einem kompletten Verlust von Hab und Gut zu schützen, planen einzelne Landesregierungen einen Vorschlag zur Einführung einer verpflichtenden Elementarversicherung einzubringen.
Dadurch wären gängige Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Erdbeben ebenfalls versichert.
Die Bundesregierung stemmt sich gegen diese Pläne
Auf Ebene der Bundesregierung bahnt sich derzeit für den eingebrachten Vorschlag der Bundesländer noch keine Mehrheit an.
Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte sogar Bedenken, den Bürgern in der aktuell angespannten finanziellen Lage weitere Kosten aufzubürden.
Rein rechtlich betrachtet, wäre eine Verpflichtung zum Abschluss einer Elementarversicherung für Eigentümer aus der Sicht des Ministers jedoch umsetzbar.
Buschmann stellte den Bundesländern, die sich eine solche Regelung wünschen, eine Alternative in Aussicht.
In der Theorie wäre es möglich diese Regelung auf Länderebene umzusetzen und dadurch dafür zu sorgen, dass ein umfangreicherer Versicherungsschutz besteht.
Probleme ergeben sich durch die verschiedenen Gefahrenzonen – Wird die Elementarversicherung zur Pflicht
Ein Problem, welches sich mit einer Verpflichtung zum Abschluss einer Elementarversicherung ergeben könnte, ist nicht nur mit den Versicherungsnehmern verbunden. Die Versicherer teilen das Risiko für den Eintritt eines Elementarschadens in verschiedene Gefahrenzonen ein.
In der höchsten Gefahrenzone ist es nicht ungewöhnlich, dass die Versicherer keinen Elementarschutz anbieten. In der Risikobewertung wird angenommen, dass die Einnahmen bei weitem nicht das Risiko abdecken, innerhalb weniger Jahre Millionenschäden ausgleichen zu müssen.
Dieser Plan könnte in der Versicherungsbranche somit ebenfalls für ein Nachbeben sorgen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.