Spürbare Erhöhung geplant
Heizkostenzuschuss Erhöhung – Die Regierung der Ampel-Koalition hat einen neuen Beschluss zum Heizkostenzuschuss gefasst. SPD, FDP und Grüne haben ihre Vorstellungen vom Februar überdacht.
Wohngeldbezieher sollen nach wie vor Unterstützung fürs Heizen erhalten. Dabei handelt es sich in der Regel um Bezieher von Renten, Alleinerziehende und Geringverdienende. Die Summen für den Heizkostenzuschuss sollen nun deutlich erhöht werden.
Während die Politiker im Februar noch 135 Euro für eine Person pro Haushalt vorgesehen hatten, sollen es nun 270 Euro sein. Für zwei Personen sollen statt 175 Euro jetzt 350 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Personen sollen pro Kopf 70 Euro erhalten, anstelle von 35 Euro vorher. Damit hat sich der Heizkostenzuschuss verdoppelt.
Darüber hinaus ändert sich auch einiges für Studierende, die Bafög erhalten. Außerdem für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe beanspruchen. Sie haben nach den neuesten Vorstellungen das Recht auf 230 Euro – vormals waren nur 115 Euro geplant.
Auszahlung zum Jahresende von der Heizkostenzuschuss Erhöhung
In den ersten Berechnungen lag die Hochrechnung bei 710.000 Haushalten, die den Heizkostenzuschuss erhalten können.
Im Februar erfolgte eine Korrektur. Nun ging man von 2,1 Millionen Empfängern aus.
Zuerst sollte der Heizkostenzuschuss im Sommer dieses Jahres an die Empfänger überwiesen werden.
Der neue Vorschlag beinhaltet die Auszahlung bis zum Jahresende. Weil die Mieter ihre Abrechnungen für die Nebenkostenabgaben meistens zu dieser Zeit bekommen.
Den Heizkostenzuschuss braucht laut Vorschlag niemand zu beantragen. Vielmehr soll er unbürokratisch behandelt werden und direkt auf dem Konto der berechtigten Personen landen.
Begründung sind die Energiekosten
Die deutliche Erhöhung begründen die Politiker mit den stark gestiegenen Kosten für Energie. Darunter sollen die Menschen mit geringem Einkommen nicht über Gebühr leiden. Vor allem soll niemand frieren. Der Beschluss soll zeitnah im Parlament erfolgen.
Die Zahlung ist eine einmalige Zuwendung. Das hat sich in den neuesten Überlegungen nicht geändert. Weitere Möglichkeiten, Entlastungen zu schaffen, sind in der Diskussion.
Vor allem für Unternehmungen und Familien, die bislang nicht zu den Berechtigten für den Heizkostenzuschuss fallen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.