Bei Pflicht-Versäumnissen sollen Hartz-IV-Empfänger weniger sanktioniert werden
Hartz-IV-Sanktionen – Auf Antrag der Ampel-Koalition aus SPD, den Grünen und der FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Mai, beschlossen, dass künftig nur noch dann mit einer Kürzung der Hartz-IV-Bezüge bestraft werden soll, wenn der Empfänger mit „außergewöhnlichen Meldeversäumnissen“ gegen seine Vorgaben verstößt.
So zählt beispielsweise ein Nichterscheinen zu einem Termin im Jobcenter zu einem solchen Versäumnis, nicht aber die Weigerung, einen Job anzunehmen.
Und auch die Kürzung soll künftig nur noch zehn Prozent betragen und nicht mehr wie bisher bis zu 30 Prozent. Diese Regelung soll für die Dauer von einem Jahr gelten. Ab 2023 soll durch das dann in Kraft tretende Bürgergeld die Unterstützung von Betroffenen sowieso neu geregelt werden.
Kritik an dieser Entscheidung kommt aus mehreren Richtungen – Hartz-IV-Sanktionen
Diese Entscheidung des Bundestags wird wie erwartet nicht von alle Parteien und Institutionen getragen.
Aus der CDU und der CSU kommen Stimmen, dass die Partei das Bürgergeld gänzlich ablehnt, da es das Prinzip des Förderns und des Fordern aushebelt und so falsche Anreize schaffen würde.
Auch die Bundesagentur für Arbeit sieht diese Gefahr und eine Mitarbeiterin eines Jobcenters befürchtet, dass „die Hartz-IV-Empfänger uns künftig auf dem Kopf herum tanzen, wenn sie Jobs annehmen oder Auflagen erfüllen sollen“.
Dagegen findet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Streichung oder Senkung der Sanktionen als inkonsequent und würde sich wünschen, dass alle Sanktionen im Rahmen der Grundsicherung komplett gestrichen werden sollten.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband vertritt die Interessen von Hartz-IV-Empfängern und argumentiert, dass Sanktionen in den meisten Fällen Menschen mit psychischen Erkrankungen, fehlenden Sprachkenntnissen oder mangelnder Behördenkompetenz beträfen.
Diese Menschen sollten Unterstützung bekommen, anstatt mit Sanktionen bestraft werden.
Das Bürgergeld soll das Hartz-IV-System ersetzen
Die Ampelkoalition sieht das neue Bürgergeld als zentrale Sozialreform und hat es im Koalitionsvertrag manifestiert. Es soll als beherzte Reform in diesem Jahr verhandelt werden und im kommenden Jahr starten können.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will im Sommer einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Er sieht die aktuelle Handhabung als momentan größtes bürokratisches Monster und möchte, dass sich Jobcenter und Arbeitslose zukünftig auf Augenhöhe begegnen sollten.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.