Berliner Wahlpannen sorgen für ein Nachspiel
Bundeswahlleiter legt Einspruch ein – Nicht nur das Wahlergebnis der letzten Bundestagswahl im September 2021 sorgte für Schlagzeilen, sondern Berlin rückte auch auf einem anderen Grund in den medialen Fokus.
In Berliner Wahlkreisen waren gleich mehrere Pannen zu beobachten.
Neben einer nicht ausreichenden Menge an Wahlzetteln durften auch Minderjährige ihre Stimmen abgeben.
Diese Personen sind nach deutschem Wahlrecht bei Bundestagswahlen nicht stimmberechtigt, sodass diese Stimmen ungültig sind.
Zudem wurden einige Wahllokale nicht pünktlich um 18 Uhr geschlossen, was ebenfalls einen Verstoß bedeutet.
Im Hintergrund sorgen diese Wahlpannen bis heute für Diskussionsbedarf über die Gültigkeit der Wahl.
Bundeswahlleiter Thiel legte schon im November Einspruch gegen das Wahlergebnis ein
Bereits am 19. November des vergangenen Jahres hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich hierbei um einen einmaligen Vorgang.
Dieses Novum hat auch dazu geführt, dass sich jetzt der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages nochmals mit der Aufarbeitung der Bundestagswahl 2021 beschäftigen muss.
Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit die Berliner Wahlergebnisse gezählt werden können.
Konkret betroffen sind 12 Berliner Wahlbezirke.
Vereinzelt hatte es an früheren Bundestagswahlen ähnliche Vorfälle gegeben. Derartig gehäuft und regional auf eine Stadt beschränkt, sind diese Wahlpannen jedoch bislang einzigartig in Deutschland.
Thiel glaubt an eine partielle Wiederholung der Wahl – Bundeswahlleiter legt Einspruch ein
Bundeswahlleiter Georg Thiel hat nicht nur Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt, sondern sich auch offiziell zu diesem Fall geäußert. Seiner Ansicht nach verdienen die betroffenen Wählerinnen und Wähler aus Berlin eine partielle Neuwahl. Thiel trifft die Aussage, dass in den 12 Berliner Wahlbezirken ein „komplettes systematisches Versagen“ zu beobachten gewesen wäre.
Ob eine Neuwahl auch verhältnismäßig wäre, ist nur eine der Fragen, die es für den Wahlprüfungsausschuss zu klären gilt. Aufgrund der Bedeutung dieser Entscheidung ist mit keiner vorschnellen Entscheidung zu rechnen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.