Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht aktuell keine Grundlage für Impfpflicht
Pflege-Impfpflicht – Kaum ein Beschluss der Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren für eine vergleichbare Kontroverse gesorgt als die Einführung der Pflege-Impfpflicht für einen Großteil der Pflegekräfte im Gesundheitswesen.
Erlassen wurde die Impfpflicht zu einem Zeitpunkt als eine Überlastung der Pflegestationen und Krankenhäuser als Basis für die Entscheidung getroffen wurde.
Inzwischen geht die Deutsche Krankenhausgesellschaft davon aus, dass diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Omikron hätte als vorherrschende Variante die meisten Vorzeichen verändert.
Henriette Neumeyer sprach, die als stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft für die Aufhebung der Impfpflicht ein.
Die noch während der Delta-Variante vorgenommen Prognosen, seien unter den nachfolgenden Varianten nicht mehr zutreffend, was auch der Pflege-Impfpflicht die Basis entziehen würde.
Bundesgesundheitsminister widerspricht der Krankenhausgesellschaft
Ein Gegner der Aussagen der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Der Politiker widerspricht den Prognosen von Experten und Virologen, die an eine weitere Abschwächung des Virus um Herbst glauben.
Der Minister vertritt den Standpunkt, dass die Pflegekräfte auch weiterhin ihre Solidarität mit vulnerablen Gruppen durch den vorhandenen Impfschutz zum Ausdruck bringen sollten.
Eine Neubewertung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wolle Lauterbach weder auf Basis der neuen Varianten noch von Erkenntnissen, die einen Anstieg der mittleren und schweren Impfnebenwirkungen erkennen lassen, durchführen.
Die Einhaltung der Impfpflicht ist regional sehr unterschiedlich – Pflege-Impfpflicht
Eines der größten Probleme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist nach wie vor deren Umsetzung. Nur zaghaft beginnen einige Städte und Gemeinde damit Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Pflegekräfte zu erteilen. Grund hierfür ist der in vielen Regionen problematische Mangel an Pflegekräften.
Ist es Personal ohne Impfschutz nicht erlaubt zu arbeiten, könnte nicht in jeder Pflegeeinrichtung die Versorgung der Patienten gewährleistet werden. Wie dieses Problem behoben werden soll, ist trotz der seit mehreren Monaten aktiven Pflege-Impfpflicht noch immer ungeklärt.
Während die Impfpflicht in der Theorie besteht, hapert es noch immer an der praktischen Umsetzung.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.