Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier beschleunigt um acht Jahre auf das Jahr 2030
Kohleausstieg im Rheinischen Revier – Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier beschlossen. Dadurch wird der Braunkohleausstieg um rund acht Jahre auf das Jahr 2030 vorgezogen.
Zwei Braunkohlekraftwerke, die zum Jahresende stillgelegt werden müssten, bleiben bis Ende März 2024 in Betrieb.
Der heute beschlossene Gesetzesentwurf sieht Änderungen des Gesetzes zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG) vor. Darin wurde im Jahr 2020 der Pfad zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle definiert. Für die Braunkohleanlagen sind im KVBG jeweils endgültige Stilllegungsdaten normiert.
Die im KVBG vorgesehene Reduzierung der Erzeugungskapazitäten durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung sollte ursprünglich bis zum Jahr 2038 erfolgen.
Durch die heute getroffenen Regelungen wird der Zeitplan für den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung optimiert und somit die Minderung der CO2-Emissionen beschleunigt. Die Änderungen des KVBG sind ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung.
Braunkohleausstieg beschleunigt – Kohleausstieg im Rheinischen Revier
Der Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs, der im Kabinett heute verabschiedet wurde, sieht konkret vor, dass die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) jeweils vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030 vorgezogen wird.
Die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E wird über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 verlängert.
Zudem soll die Bundesregierung verschiedene temporäre Reserve- oder Laufzeitverlängerungsoptionen erhalten, um die Versorgungssicherheit weiter zu stärken.
Die politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der RWE AG am 4. Oktober 2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier ging dem heutigen Kabinettbeschluss voraus.
Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützen
Das Bundeskabinett hat heute zugestimmt, dass Änderungen im Vertragsverhältnis zu RWE erfolgen müssen. Dies ist eine Reaktion auf die gesetzlichen Regelungen, die im Jahr 2021 in Kraft getreten sind. Zugleich hat das Kabinett den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen beschlossen.
Dieses Gesetz soll den Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützen. Für die Braunkohleregionen und Standorte von Steinkohlekraftwerken stehen insgesamt 40 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung.
Davon sind bisher 15 Mrd. Euro verbaut. Die Bundesregierung erwartet, dass die Änderungen im Vertragsverhältnis mit RWE zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Strukturwandel in den betroffenen Regionen führen und so die Umsetzung des Investitionsprogramms beschleunigen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.