14 von 16 Bundesländern stimmen für die Krankenhausreform
Krankenhausreform besiegelt – In einer historischen Entscheidung hat die deutsche Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine weitreichende Reform des Krankenhauswesens beschlossen.
Dieser Durchbruch kam nach monatelangen Verhandlungen zustande, die am Ende eine beeindruckende Zustimmung von 14 der 16 Bundesländer sahen.
Einzig Bayern stimmte gegen die vorgeschlagene Reform, während Schleswig-Holstein sich der Stimme enthielt.
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete den Konsens als „Revolution“.
Nachdem der Grundstein für die Reform nun gelegt wurde, folgt die Ausarbeitung der konkreten Gesetzgebung.
In diesem Prozess werden sich Vertreter des Bundes und der Länder während des Sommers zusammensetzen und einen Gesetzesentwurf erstellen.
In diesem Gremium werden auch Vertreter aus Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen eine tragende Rolle spielen.
Ziel ist es, die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen.
Vorhalte- statt Fallpauschalen
Die geplante Reform sieht eine grundlegende Änderung des Vergütungssystems vor. Die bisherigen Fallpauschalen sollen durch Vorhaltepauschalen ersetzt werden.
Im Klartext heißt das: Krankenhäuser sollen 60 Prozent der Vergütungen erhalten, um ihre Leistungen bereitstellen zu können, unabhängig davon, ob diese Leistungen auch in Anspruch genommen werden.
Minister Lauterbach sieht in dieser Neuregelung eine Möglichkeit zur Entbürokratisierung und zur Reduzierung des ökonomischen Drucks auf die Krankenhäuser.
Dies wird besonders kleineren Krankenhäusern zugutekommen, die dann nicht mehr viele spezialisierte Leistungen erbringen müssen, wie z. B. Krebsbehandlungen, die stattdessen in spezialisierten Zentren durchgeführt werden können.
Ein weiterer bedeutender Aspekt der Reform besteht darin, dass Vorhaltepauschalen nur an die Krankenhäuser ausgezahlt werden, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Die Finanzierung durch die Krankenkassen wird zukünftig durch Leistungsgruppen der Kliniken definiert sein, die sich an einheitlichen Qualitätsvorgaben orientieren müssen.
Diese Vorgaben betreffen u.a. das Personal und die fachliche Ausstattung der Kliniken.
Breite politische Unterstützung – Krankenhausreform besiegelt
Die Einigung auf die Krankenhausreform wird von den Gesundheitspolitikern der Ampel-Koalition begrüßt.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt lobte die Reform als ein „gutes Ergebnis“ nach harten Verhandlungen. Sie betonte, dass die Reform die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern verbessern und eine flächendeckende Versorgung sicherstellen werde.
Auch die Grünen und die FDP sehen die Reform als einen wichtigen Meilenstein.
Krankenhausreform besiegelt – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.