Kein Bürgerkriegsschutz: Gericht verwehrt Syrer Schutzstatus
Syrer Schutzstatus – Menschen in Deutschland können einen subsidiären Schutz beantragen, wenn ihr Leben in ihrem Heimatland gefährdet ist.
Ein Gerichtsurteil legt nun nahe, dass dies für Syrien nicht mehr gilt, was weitreichende Konsequenzen haben könnte.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass derzeit keine generelle Gefahr durch einen Bürgerkrieg in Syrien für Asylbewerber vorliegt.
Basierend auf diesem Urteil wurde einem Syrer, der 2014 nach Deutschland gekommen war, der subsidiäre Schutz verweigert.
Dies stellt die erste Entscheidung dieser Art eines Obergerichts dar und widerspricht damit der bisherigen Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern in der Regel subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zu gewähren, wie ein Gerichtssprecher des höchsten Verwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen erklärte.
Marco Buschmann fordert genaue Prüfung
Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die über 700.000 syrischen Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland haben.
Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte die Notwendigkeit, die Situation in den verschiedenen Regionen Syriens differenziert zu betrachten.
„Es kann nicht mehr pauschal behauptet werden, dass die Sicherheitslage im ganzen Land gleich ist. Man muss sehr genau hinsehen“, sagte der FDP-Politiker.
Er wies darauf hin, dass es Gebiete in Syrien gebe, die nach wie vor gefährlich seien, während andere Regionen sicherer seien.
Entscheidungsprozesse im Innenministerium
Auch das Bundesinnenministerium unter der SPD reagierte: „Das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen fortlaufend die Entscheidungsprozesse basierend auf den verfügbaren Quellen“, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Besonders bedeutsam seien hierbei Gerichtsentscheidungen, vor allem die der Oberverwaltungsgerichte.
Auf der Innenministerkonferenz im Juni wurde vereinbart, dass Straftäter und islamistische „Gefährder“ künftig wieder nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden könnten, möglicherweise über Nachbarländer.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte in Potsdam, sie stehe bereits im Gespräch mit mehreren Staaten diesbezüglich. Neben den praktischen Fragen müsse auch die Sicherheitslage in Syrien neu bewertet werden.
Gericht: Keine ernste, individuelle Bedrohung in Syrien
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass Zivilpersonen in Syrien keiner ernsthaften, individuellen Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts mehr ausgesetzt sind.
Im speziellen Fall des Klägers, einem Syrer aus der Provinz Hasaka, sah das Gericht weder in seiner Heimatregion noch im restlichen Syrien die Voraussetzungen für Schutz gegeben und wies die Klage ab.
Obwohl es noch bewaffnete Konflikte und Anschläge in der Provinz Hasaka gebe, erreichten diese nicht mehr ein solches Ausmaß, dass Zivilpersonen um ihr Leben fürchten müssten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Vorstrafe in Österreich
Zudem war der Kläger vor seiner Einreise nach Deutschland in Österreich wegen seiner Beteiligung an der Schleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Laut dem Oberverwaltungsgericht drohe ihm in Syrien keine politische Verfolgung. Aufgrund seiner vor der Einreise begangenen Straftaten sei er von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen. Auch die Voraussetzungen für subsidiären Schutz seien nicht gegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Obgleich die Revision nicht zugelassen wurde, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen.
Syrer Schutzstatus – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.