Soli bleibt: Bundesverfassungsgericht erklärt Solidaritätszuschlag für rechtmäßig
Karlsruhe entscheidet: Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht Soli bleibt – FDP-Politiker scheitern mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe – Milliarden bleiben im Bundeshaushalt
Im jahrelangen Streit um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht ein richtungsweisendes Urteil gefällt:
Die umstrittene Abgabe bleibt bestehen.
Eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Bundestagsabgeordneten wurde abgewiesen.
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe erklärten, dass der Bund auch weiterhin einen zusätzlichen Finanzbedarf infolge der Wiedervereinigung habe – und dieser reiche als Begründung für die Erhebung des Solidaritätszuschlags aus.
FDP sieht keine Grundlage mehr – Karlsruhe sieht sie sehr wohl
Die Beschwerdeführer – darunter der ehemalige FDP-Fraktionschef Christian Dürr – hatten geltend gemacht, dass der Solidarpakt II zur Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West bereits 2019 ausgelaufen sei.
Danach, so ihre Argumentation, habe der Solidaritätszuschlag keine rechtliche Grundlage mehr.
Zudem kritisierten sie eine aus ihrer Sicht ungerechte Belastung:
Nur noch Besserverdienende müssten den Zuschlag zahlen – eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, wie sie meinten.

Doch das Bundesverfassungsgericht sah das anders.
Zwar betonte der zuständige Senat, dass eine Ergänzungsabgabe nicht dauerhaft erhoben werden dürfe – der Gesetzgeber sei verpflichtet, die weitere Entwicklung zu beobachten.
Aber: Solange ein zusätzlicher Finanzbedarf bestehe, sei eine solche Abgabe weiterhin zulässig.
Soli bleibt – aber nicht für alle
Der Solidaritätszuschlag war 1995 eingeführt worden, um die finanziellen Lasten der deutschen Einheit zu schultern.
Seit 2021 wird der Soli in seiner ursprünglichen Form nicht mehr von der Mehrheit der Bevölkerung gezahlt.
Rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen bleiben verschont – nur die oberen zehn Prozent sowie Kapitalgesellschaften und Unternehmen zahlen weiter.
Der Zuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer.
12,75 Milliarden Euro im Bundeshaushalt fest eingeplant
Ein Wegfall des Solidaritätszuschlags hätte für die Bundesregierung erhebliche finanzielle Konsequenzen gehabt.
Allein im Haushaltsjahr 2025 sind Einnahmen in Höhe von rund 12,75 Milliarden Euro aus dem Soli verplant.
Ein negatives Urteil aus Karlsruhe hätte daher ein tiefes Loch in den Bundeshaushalt gerissen – und womöglich Nachforderungen in Milliardenhöhe nach sich gezogen.
Seit 2020 wurden laut Schätzungen rund 65 Milliarden Euro über den Soli eingenommen.
Regierung beruft sich auf Gutachten – Finanzbedarf nicht gedeckt – Bundesverfassungsgericht Soli bleibt
Die Bundesregierung verwies in ihrer Verteidigung der Abgabe auf ein Gutachten aus dem Jahr 2020, das einen fortbestehenden Finanzierungsbedarf durch die Folgen der Wiedervereinigung bescheinigte.
Die Mittel würden weiterhin benötigt, um strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West abzubauen und Investitionen zu finanzieren.
Auch der Bundesfinanzhof hatte den Soli bereits zuvor als zulässig bestätigt.
Karlsruhe bremst Soli-Kritiker – Debatte geht weiter – Bundesverfassungsgericht Soli bleibt
Mit dem Urteil aus Karlsruhe ist die politische und juristische Debatte um den Solidaritätszuschlag nicht beendet, aber vorerst entschieden.
Zwar betonte das Bundesverfassungsgericht, dass die Abgabe nicht zur Dauereinrichtung werden dürfe.
Doch bis auf Weiteres bleibt der Soli ein fester Bestandteil der deutschen Steuerlandschaft – zumindest für jene, die überdurchschnittlich gut verdienen.
Ob und wann der Gesetzgeber diese Sonderabgabe endgültig abschaffen wird, bleibt eine Frage der politischen Mehrheiten – und der Haushaltslage.
Bundesverfassungsgericht Soli bleibt – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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