BERLIN, 2. Juni (Berlin Morgen Zeitschrift) – Israelische Reisende, die in Bayern ein Hotel buchen wollten, erhielten eine antisemitische Nachricht, in der sie aufgrund ihrer jüdischen Herkunft abgelehnt wurden. Daraufhin entfernte Booking das Hotel aus dem Angebot, und die deutschen Behörden nahmen den Fall auf.
Reaktion auf das diskriminierende Verhalten
Nachdem die betroffenen Gäste die Plattform kontaktiert und das israelische Generalkonsulat in München eingeschaltet hatten, reagierte Booking.com umgehend. Das Hotel „Zum Hirschen“ wurde dauerhaft von der Buchungsplattform entfernt. Die Verantwortlichen des Unternehmens betonten, dass eine solche Diskriminierung gegen sämtliche Unternehmensrichtlinien verstoße.
Das Hotel, das im bayerischen Grenzgebiet zur Tschechischen Republik liegt, stritt den Vorfall zunächst ab. Später räumte das Management jedoch ein, dass ein Mitarbeiter für das Versenden der Nachricht verantwortlich gewesen sei. Der Vorfall wird nun von staatlichen Stellen geprüft, um festzustellen, ob strafrechtliche Konsequenzen gegen den Betrieb oder die beteiligten Personen eingeleitet werden müssen.
Staatliche Ermittlungen eingeleitet
Die Angelegenheit liegt derzeit beim Beauftragten für Antisemitismusbekämpfung des bayerischen Justizministeriums. Geprüft wird dabei insbesondere der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Da die Ablehnung explizit an die jüdische Identität der Reisenden geknüpft war, liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen geltendes Antidiskriminierungsrecht vor.
Talya Lador, die israelische Generalkonsulin in München, äußerte sich auf der Plattform X zu dem Vorfall und zeigte sich über die Konsequenzen entschlossen. Sie schrieb:
„Sind wir wieder in den 1930er Jahren? Ich bin froh, dass Booking dieses Hotel von seiner Plattform entfernt hat.“
Ob der Vorfall über den Ausschluss von der Buchungsplattform hinaus zu einem formalen Gerichtsverfahren führen wird, bleibt abzuwarten. Das Hotel ist auf Booking.com nicht mehr buchbar. Der Fall unterstreicht die Sensibilität der Behörden gegenüber rassistisch motivierten Absagen im Gastgewerbe. Die zuständigen Stellen in Bayern setzen ihre Untersuchung fort, um den genauen Hergang und die Verantwortlichkeiten zu klären.




























