BUDAPEST, 18. Juni (Berlin Morgen Zeitschrift) – Der ungarische Präsident Tamas Sulyok hat eine Verfassungsänderung unterzeichnet, die seine sofortige Amtszeit als Staatsoberhaupt beendet. Die von der Regierungspartei Tisza unter Premierminister Peter Magyar eingebrachte Gesetzesinitiative wurde am Samstag offiziell in Kraft gesetzt.
Die Entscheidung markiert einen zentralen Schritt im Bestreben Magyars, die Machtstrukturen der Ära von Viktor Orban aufzubrechen. Nach dem deutlichen Wahlsieg der Tisza-Partei im April sieht sich die neue Regierung durch das Votum der Wähler legitimiert, tiefgreifende institutionelle Reformen durchzuführen. Die Verfassungsänderung begründet das Ende der Amtszeit Sulyoks mit einem gravierenden Vertrauensverlust der Bevölkerung in einen Staatschef, der Anfang 2024 noch von der Fidesz-Partei unter Orban gewählt worden war.
Obwohl Sulyok das Gesetz unterzeichnete, äußerte er schwere Bedenken hinsichtlich der demokratischen Standards. Als ehemaliger Richter am Verfassungsgericht betonte er, dass er das Gesetz zwar formell anerkennen müsse, es jedoch den Rechtsstaat beschädige. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte Sulyok zu den Auswirkungen der Reformen:
„Die siebzehnte Änderung der Verfassung hat eine Zäsur in Ungarns konstitutioneller Demokratie markiert, da sie durch die Entfernung von Amtsträgern in einer Weise, die offen gegen den Rechtsstaat verstößt, einen negativen Präzedenzfall schafft, der den konstitutionellen Werten der Demokratie, der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit eine tiefe Wunde zufügt.“
Der ehemalige Ministerpräsident Viktor Orban reagierte umgehend auf den Beschluss. Über die sozialen Medien äußerte er scharfe Kritik an der Vorgehensweise der neuen Regierung. Er bezeichnete die Entwicklung als Realität gewordene Tyrannei und warnte davor, dass nach der Absetzung des Präsidenten nun niemand mehr vor staatlichen Eingriffen sicher sei. Die Fidesz-Partei verzeichnete seit ihrer Niederlage im April bereits eine Reihe prominenter Rücktritte und einen Rückgang der öffentlichen Zustimmung.
Im ungarischen Parlament verfügt die Tisza-Partei über eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die es ihr ermöglicht, Verfassungsänderungen eigenständig umzusetzen. Ab dem kommenden Montag wird Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer das Amt des Präsidenten interimistisch übernehmen.
Die verabschiedete Verfassungsänderung umfasst zudem weitere weitreichende Maßnahmen. Ab sofort gilt eine Amtszeitbegrenzung von 12 Jahren für Abgeordnete. Zudem wurde für Richter des Verfassungsgerichts ein verbindliches Renteneintrittsalter von 70 Jahren festgesetzt. Diese Regelung führt zur unmittelbaren Pensionierung des bisherigen Gerichtspräsidenten Peter Polt, der als enger Vertrauter von Orban gilt. Premierminister Magyar begründete diese Schritte als Wiederherstellung der staatlichen Dienstleistung am Bürger und der notwendigen Kontrolle politischer Macht.


























