Alarmierende Studie: Kipppunkte in der Pflege und drohende Beitragserhöhungen
Pflege in Gefahr Bedrohliche Aussichten: Pflegebedürftigkeit steigt, Pflegekräfte gehen in Rente.
Eine neue Studie warnt vor einer bedrohlichen Entwicklung in der Pflege:
Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt zu, während gleichzeitig mehr Pflegekräfte in den Ruhestand gehen als Nachwuchskräfte nachkommen.
Dies könnte zu einem drastischen Personalmangel führen.
Finanzierungslücken und drohende Beitragserhöhungen – Pflege in Gefahr
Die Studie, vorgestellt im neuen Pflegereport der Krankenkasse DAK-Gesundheit, deutet auf mögliche Finanzierungslücken hin, die schon im vierten Quartal 2024 Beitragssatzerhöhungen erforderlich machen könnten.
Obwohl eine Reform zur Absicherung der Pflegeversicherung bis 2025 beschlossen wurde, zeichnet sich bereits eine kritische Situation ab.
Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung: Mangel an Pflegekräften.
Die Personallage in der Pflege wird zunehmend alarmierend.
Die Studie weist auf eine schrumpfende Arbeitsmarktreserve hin, da immer mehr Pflegekräfte in den Ruhestand gehen und nicht ausreichend Nachwuchskräfte nachkommen.
Diese Lücke könnte in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Pflegepraxis haben.
Kipppunkte und regionale Unterschiede: Bayern und Bremen besonders betroffen – Pflege in Gefahr
Die Studie zeigt, dass bestimmte Bundesländer bereits in diesem Jahrzehnt kritische Kipppunkte erreichen könnten, an denen mehr Pflegekräfte ausscheiden als neue in den Beruf einsteigen.
Besonders betroffen sind laut der Studie Bayern und Bremen, wo diese Entwicklung bereits im Jahr 2029 eintreten könnte.
Diese regionale Variation stellt eine zusätzliche Herausforderung für die Pflegeinfrastruktur dar.
Die Pflegeversicherung in Deutschland ist eine essentielle Säule der Sozialversicherung und bietet grundlegende Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
Pflichtversichert sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung; private Krankenversicherungen bieten entsprechende Pflegeversicherungen. Die Leistungen umfassen sowohl ambulante als auch stationäre Pflege, Hilfsmittel und Pflegehilfen.
Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, welcher in fünf Pflegegrade eingeteilt ist, variieren die Leistungshöhen.
Finanziert wird die Pflegeversicherung durch Beiträge der Versicherten, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.
Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 wird sie stetig an gesellschaftliche Veränderungen angepasst.
Pflege in Gefahr – In Deutschland regelt die Pflegeversicherung sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege, doch es gibt zwischen beiden deutliche Unterschiede.
Häusliche Pflege:
- Ziel ist es, Pflegebedürftige solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu belassen.
- Pflegende Angehörige oder ambulante Pflegedienste bieten Unterstützung.
- Pflegegeld wird an die Betroffenen oder ihre Angehörigen direkt ausgezahlt, wenn diese die Pflege übernehmen.
- Pflegesachleistungen werden bereitgestellt, wenn professionelle Dienste beansprucht werden.
- Kombinationsleistungen erlauben eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Stationäre Pflege:
- Betrifft die Unterbringung und Pflege in spezialisierten Einrichtungen wie Pflegeheimen.
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung und professionelle Pflege sind hier garantiert.
- Die Pflegekosten sind üblicherweise höher als bei der häuslichen Pflege.
- Die Pflegeversicherung übernimmt dabei einen festgelegten Höchstsatz, während der restliche Teil der Kosten oft privat getragen werden muss.
- Neben der Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege umfasst die stationäre Pflege auch die soziale Betreuung und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenanntes „Hotelkosten“).
In beiden Fällen wird die Leistungshöhe von der Pflegeversicherung durch den individuellen Pflegegrad des Betroffenen bestimmt, der den Grad der Pflegebedürftigkeit angibt.
Entscheidend für die Beanspruchung und Ausgestaltung der Leistungen ist ein formeller Pflegeantrag sowie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei privaten Versicherungen durch den Medizinischen Dienst der Privatversicherung (MEDICPROOF).
Die Pflegeversicherung zielt dabei auf die Unterstützung der Pflegebedürftigen ab, unabhängig davon, ob die Pflege in der häuslichen Umgebung oder stationär erfolgt.
Pflege in Gefahr – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.