Europäische Richter beschäftigen sich mit Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern
Europäischer Gerichtshof fällt Urteil zu Leiharbeitern – Der Europäische Gerichtshof hat sich in den letzten Jahren immer wieder zu einem Schauplatz entwickelt, der auch für die deutsche Rechtssprechung von Bedeutung ist.
Dieser Umstand zeigt sich jetzt erneut mit einem Urteil zum Thema „Leiharbeit“.
Verhandelt wurde vor dem Gericht in Luxemburg ein Fall aus Deutschland.
Geklagt hatten Leiharbeiter, die in einem bayrischen Unternehmen eingesetzt waren.
Dort fiel die Bezahlung der Leiharbeiter bei gleichem Arbeitsumfang deutlich geringer aus.
Aus den Akten geht hervor, dass die regulären Arbeitskräfte einen Stundenlohn von 13,64 Euro erhielten, während die Leiharbeiter nur 9,23 Euro in der Stunde ausgezahlt wurde.
Im Urteil stellten die Richter des EuGH fest, dass diese Praxis nur angewendet werden darf, wenn die Leiharbeiter einen Ausgleich für den geringeren Lohn erhielten.
Der Fall geht zurück an das Bundesarbeitsgericht
Durch das gesprochene Urteil verweisen die Richter aus Luxemburg den Fall zudem wieder zurück an das zuständige deutsche Bundesarbeitsgericht.
Diesen Rechtsweg hatten die Kläger zuvor bereits ausgeschöpft.
Das bedeutet, dass die deutschen Richter sich erneut mit diesem Fall beschäftigen müssen.
Die erneute Verhandlung gibt den Leiharbeitern die Möglichkeit, ihre Sichtweise des Sachverhalts erneut vorzubringen und mit dem Urteil des EuGH zu untermauern.
Die Chancen, die vorhandenen Rechte zukünftig auch vor einem deutschen Gericht leichter einzuklagen, sind durch den Richterspruch auf europäischer Ebene deutlich gestiegen.
Das Urteil hat Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft – Europäischer Gerichtshof fällt Urteil zu Leiharbeitern
In der deutschen Wirtschaft sind sich Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen, häufig bewusst, nicht zu 100 % im Einklang mit der Rechtssprechung zu stehen. Nur die wenigsten Leiharbeiter wagen dagegen den Schritt, sich auch rechtlich gegen diese unfairen Arbeitsbedingungen zur Wehr zu setzen.
Mit einem gültigen Urteil könnten die Unternehmen gezwungen sein, einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Darunter fallen Bonuszahlungen für gute Arbeitsleistungen ebenso wie einen Ausgleich durch zusätzliche Urlaubstage.
Der Verhandlungsspielraum für Zeitarbeiter ist dadurch merklich größer geworden.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.