Auch in anderen Ländern gilt im Flugzeug weiterhin Maskenpflicht
Maskenpflicht in Flugzeugen – Ab diesem Montag empfehlen die Luftsicherheitsagentur EASA sowie die EU-Gesundheitsbehörde ECDC, dass das Tragen von Masken in Flugzeugen und an Flughäfen nicht mehr grundsätzlich als verpflichtend gelten sollte.
Wie die Maskenpflicht jedoch ganz konkret ausgestaltet wird, bleibt den einzelnen Ländern vorbehalten.
So hat Deutschland sich dafür entschieden, dass die Maskenpflicht auch weiterhin in allen Flugzeugen, die von einem deutschen Flughafen aus starten oder die in Deutschland landen, gelten soll.
Passagiere sollen nicht nur beim Ein- und Ausstieg eine Maske tragen, sondern diese auch während des gesamten Fluges anbehalten.
Getragen werden müssen medizinische Masken oder FFP2 – Masken.
Selbstverständlich kann die Maske beim Verzehren von Speisen oder Getränken abgenommen werden.
Von der Maskenpflicht ausgeschlossen sind außerdem Kinder unter sechs Jahren.
Auch in deutschen Fernzügen soll die Maskenpflicht übrigens bis zum 23. September 2022 beibehalten werden
Maskenpflicht gilt auch in 15 weiteren EU-Staaten
Doch auch Deutschland steht mit seinen nationalen Vorschriften zur Maskenpflicht längst nicht alleine da.
Auch in 15 weiteren EU-Staaten, wie beispielsweise Spanien, Portugal, Griechenland oder Italien, müssen Passagiere auf ihren Flugreisen auch weiterhin ihre Masken tragen.
Wer in den Urlaub fliegt, sollte sich daher stets über die geltenden Corona-Regelungen auf dem Flug und im Zielland informieren.
Da keine generelle weltweite Reisewarnung mehr gilt, können Reisende sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes über die jweils vor Ort geltenden Reise- und Sicherheitshinweise informieren.
In Frankreich wird gelockert – Maskenpflicht in Flugzeugen
Aber es gibt in Sachen Corona-Schutzmaßnahmen in Europa auch viele Lockerungen zu verzeichnen. So gilt in Frankreich seit diesem Montag keine Maskenpflicht mehr für die Fahrten in Bussen und Bahnen. Die Franzosen müssen jetzt nur noch in Altenheimen und Krankenhäusern verpflichtend eine Maske tragen.
In diesen Einrichtungen müssen die Besucher zudem geimpft, genesen oder getestet sein.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.