Bauträger bieten Grundstück zusammen mit Eigenheim
Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, muss ich auch für eine Vorgehensweise entscheiden. Neben einem Bauträger kommen eine Generalunternehmung und das Beauftragen eines Architekten in Frage. Näheres erläutert die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 9. Sept.

Der Zusammenarbeit mit einem Bauträger geht normalerweise voraus, dass man sich Musterhäuser ansieht.
Der Bauträger übernimmt das Gesamtprojekt Haus, zu dem auch das Grundstück gehört. Für beides ist Grunderwerbssteuer zu zahlen.
Er fertigt das Haus in einer überschaubaren Zeitspanne an.
Sobald jedoch Sonderwünsche hinzukommen, steigen auch die Kosten, denn Abweichungen sind im Endpreis für das Eigenheim nicht vorgesehen.
Zudem kann man über Eigenleistungen kaum verhandeln. Wer sich ein Eigenheim wünscht, in das er nur noch einzuziehen braucht, und nicht mühsam ein Grundstück selbst suchen möchte, liegt mit einem Bauträger goldrichtig.
Der Vertrag wird vor einem Notar geschlossen.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt ihn vorher von einem Fachanwalt prüfen.
Eine Gefahr lauert darin, dass ein Bauträger insolvent werden kann.
Empfohlen werden Teilabnahmen des Gebäudes, damit man die Qualität des Baus überwachen und unter Umständen Verbesserungen einfordern kann.
Ist die letzte Rate gezahlt, hat man das Eigenheim erworben.
Eigenheim mit Generalunternehmung verwirklichen
Der Traum vom Eigenheim kann auch mit einem Generalunternehmen verwirklicht werden. Das Grundstück muss bereits vorhanden sein.
Die Unternehmung ist auch hier der alleinige Vertragspartner.
Er erbringt jedoch nicht alle Leistungen, sondern vergibt einiges an Subunternehmen. Eigenleistungen sind möglich, wodurch das Eigenheim billiger wird.
Zum Schluss gibt es einen Termin zur Abnahme. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung für alle Gewerke. Fachleute raten, den Fortgang ihrer Arbeit vorher regelmäßig zu überprüfen.
Auch hier ist vor Vertragsabschluss eine fachliche Überprüfung des Vertrags und der Baubeschreibung ratsam. Wer einen Festpreis vereinbart, sollte sich gründlich informieren, welche Leistungen für das Eigenheim er enthält. Verschiedene Wege zum Eigenheim
Eigenheim mit Architekt – Verschiedene Wege zum Eigenheim
Die größte Freiheit, das Eigenheim zu planen, bietet die Zusammenarbeit mit einem Architekten. Seine Bezahlung ist in der Honorarordnung HOAI genau geregelt. Weil auch hier Eigenleistungen möglich sind, kann bei Gewerken gespart werden. Welche Aufgaben der Architekt genau erledigt, wird vertraglich festgehalten. Mit den Gewerken kann frei verhandelt werden.
Verschiedene Wege zum Eigenheim – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.