Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht Handlungsbedarf für Ersatzfreiheitsstrafen
Ersatzfreiheitsstrafen – Kann oder will eine rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt Person diesen Betrag nicht aufbringen, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
In den vergangenen Jahren wurde so häufig von diesem Recht Gebrauch gemacht, dass geschätzt jeder zehnte Häftling in Deutschland aus diesem Grund in Haft sitzt.
Das belastet auf Dauer die Gefängnisse und führt zu Unterbringungsproblemen für Täter, die aufgrund von Kapitalverbrechen eine Haftstrafe verbüßen müssen.
Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant deswegen eine Neuregelung der Ersatzfreiheitsstrafen. In Zukunft soll es vermieden werden, wegen Geldnot ins Gefängnis zu kommen.
Beschuldigte bekommen künftig früher einen Pflichtverteidiger gestellt
Einer der Pläne, die Buschmann zur Diskussion stellt, ist die frühere Bereitstellung eines Pflichtverteidigers. Angeklagte, die Sozialleistungen beziehen oder zu den Geringverdienern gehören, können sich oftmals auch keine adäquate Verteidigung leisten.
Zukünftig soll diesen Beschuldigten deutlich früher Zugang zu einem Pflichtverteidiger gewährt werden. Mit einer professionellen Verteidigungsstrategie soll sich die Anzahl an Verurteilungen zu Geldstrafen reduzieren.
Neuregelungen sollen auch das Schwarzfahren betreffen
Schwarzfahren wird momentan noch als Straftat gewertet. Aus diesem Grund werden regelmäßig Strafverfolgungsbehörden und Gerichte damit in Beschlag genommen, diese Taten zu untersuchen und abzuurteilen. Dem Bundesjustizminister ist diese Belegung der Zeit der Gerichte ein Dorn im Auge. Fehlt die Zeit für wichtigere Verhandlungen, sei es an der Zeit zu prüfen, ob die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Ticket zukünftig anders bestraft werden kann. Möglich wäre zum Beispiel eine Kontrolle durch das Ordnungsamt mit entsprechenden Bußgeldern.
Im Zuge dieser Prüfung könnten auch andere Straftaten auf den Prüfstand gelangen. Das bedeutet nicht, dass diese Delikte künftig keine Strafen mehr nach sich ziehen. Die Entlastung der Gerichte ist jedoch aus Sicht des Bundesjustizministeriums dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass Verfahren die erforderliche Aufmerksamkeit erhalten. Müssen Urteile unter Zeitdruck erfolgen, steigt ansonsten das Risiko von Fehlurteilen und Angeklagten, die eine Berufung anstreben.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.