Teile des Sicherheitspakets der Ampel-Koalition im Bundesrat gescheitert
Kritik am Sicherheitspaket von einigen Ländern
Bundesrat lehnt erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden ab
Teile des Sicherheitspakets der Ampel-Koalition im Bundesrat gescheitert – Das umfangreiche Sicherheitspaket der Ampel-Koalition hat im Bundesrat einen Rückschlag erlitten.
Insbesondere das Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden wurde von der Länderkammer abgelehnt.
Dieses Gesetz hätte es den Sicherheitsbehörden unter strengen Auflagen und nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt, biometrische Daten im Internet abzugleichen, um die Strafverfolgung und Terrorabwehr zu erleichtern.
Kritik aus Bayern und Berlin
Bayern und Berlin äußerten deutliche Kritik an dem Sicherheitspaket.
Bayerns Vertreter sprachen von „entkernten Regelungen“ und bezeichneten das Messerverbot als Symbolpolitik, das keine nennenswerten Verbesserungen im Bereich der inneren Sicherheit mit sich bringe.
Auch Berlin schloss sich der Ablehnung an, obwohl beide Länder unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer Kritik setzten.
Im Gegensatz dazu verteidigte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling das Vorhaben.
Er betonte, wie wichtig die erweiterten Befugnisse für die Polizeiarbeit seien, um auf die wachsenden Bedrohungen durch organisierte Kriminalität und Terrorismus angemessen reagieren zu können.
Trotz dieser Unterstützung fand das Gesetz nicht die notwendige Mehrheit im Bundesrat.
Zustimmung für zweite Gesetzesinitiative – Teile des Sicherheitspakets der Ampel-Koalition im Bundesrat gescheitert
Während das Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden scheiterte, fand ein weiteres Gesetz im Rahmen des Sicherheitspakets die Zustimmung des Bundesrats.
Dieses zweite Gesetz enthält unter anderem Regelungen zu Leistungen für Asylbewerber und erweitert das bestehende Messerverbot.
Demnach sollen Asylbewerber, deren Schutzersuchen gemäß den Dublin-Regeln von anderen EU-Ländern bearbeitet werden, künftig von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden.
Allerdings sind Ausnahmen für Kinder vorgesehen, um besondere Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen.
Dubliner Übereinkommen Hintergrund – Sicherheitspaket der Ampel-Koalition
Das Dubliner Übereinkommen, auch bekannt als Dublin-III-Verordnung, ist eine EU-Rechtsvorschrift, die das Verfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen in EU-Mitgliedstaaten regelt.
Es wurde erstmals 1990 eingeführt und mehrfach überarbeitet, um auf die komplexen Herausforderungen der Migration zu reagieren.
Die Hauptregelung besagt, dass der EU-Mitgliedstaat, in dem ein Asylbewerber zuerst eintrifft, für die Bearbeitung des Asylantrags verantwortlich ist.
Dies soll verhindern, dass Flüchtlinge in mehrere Länder reisen, um den günstigsten Asylstatus zu erlangen.
Kritiker bemängeln das Übereinkommen als ineffektiv und unfair, da es die Hauptlast der Asylbewerber auf Länder an den europäischen Außengrenzen legt, insbesondere im südlichen und östlichen Europa.
Trotz Reformbestrebungen bleibt eine umfassende Neugestaltung bisher aus.
Sicherheitspaket der Ampel-Koalition – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.