Das Heizungsgesetz – Die echten Pflichten zur energetischen Sanierung
Das Heizungsgesetz – Wie ein Gespenst wanderte es durch die Nachrichtenlandschaft der letzten Monate.
Halbwissen und unterschiedliche Theorien machten sich breit, befeuert durch mangelhafte Kommunikation der Regierungsparteien über das neue Gesetz.
In dieser Artikel Reihe möchte ich etwas Licht in das Dunkel des sogenannten Heizungsgesetzes bringen.
Unter dem Strich war es vor allem der Markt für gebrauchte Immobilien, der unter der Unsicherheit leiden musste. Dabei war es vielen Besitzern und potenziellen Käufern unklar, ob man Fassaden dämmen und wann man neue Heizungen einbauen musste.
Und damit bestand natürlich auch die Gefahr, bei einer älteren Bestandsimmobilie plötzlich mit hohen Kosten konfrontiert zu sein.
Inzwischen besteht aber mehr Klarheit über die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Und man weiß: So schlimm, wie befürchtet, wird es nicht kommen. Letztendlich geht es bei diesen Regelungen ja auch um Energieeinsparung, die immer auch eine Kostenersparnis bedeutet und damit eine echte Investition in Ihre Zukunft ist.
Energieeinsparung – Das Heizungsgesetz
In vielen Fällen ist der Aufwand dafür nicht groß, beispielsweise beim Dämmen von Rohrleitungen oder wenn es darum geht, die Decke des obersten Geschosses zu dämmen.
Diese Arbeiten kann man oft auch selbst erledigen, mit kleinem Aufwand und geringem Budget.
Anders sieht es aber aus bei größeren Maßnahmen.
Dazu gehören eine Erneuerung der Fenster, die Dämmung der Fassade oder des Daches oder gar der Austausch der Heizungsanlage.
Gerade die Heizungsfrage hat die Gemüter erhitzt.
Das Ziel des Gesetzes ist es, dass Erneuerbare Energien künftig einen Anteil von 65 Prozent beim Betrieb der Heizungen haben sollen.
Zum aktuellen Zeitpunkt bezieht sich das aber nur auf neu eingebaute Heizungsanlagen und auch nur in Neubaugebieten.
Übergangsfrist von fünf Jahren – Heizungsgesetz
Wenn in einem Gebäude die bestehenden Gas- oder Ölheizungen noch funktionieren, muss der Eigentümer daran nichts ändern.
Selbst bei defekten Anlagen wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt.
Insgesamt kann man sagen, dass man als Besitzer einer Bestandsimmobilie noch immer ruhig schlafen kann.
Gravierende Sanierungsmaßnahmen stehen nicht von heute auf morgen an und außerdem werden alle Maßnahmen in einem bisher einmaligen Paket von Zuschüssen und Förderungen unterstützt.
Wenn Sie zu diesen Förderungen mehr wissen möchten, bekommen Sie alle Informationen dazu von meinem Team und mir.
Das Heizungsgesetz – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.