Das Netzwerkwerkdurchsetzungsgesetz nimmt die sozialen Netzwerke stärker in die Verantwortung
Die sozialen Netzwerke müssen ab dem 1. Februar Hass im Netz melden
Netzwerkwerkdurchsetzungsgesetz – Das Netzwerkwerkdurchsetzungsgesetz hat in den Medien durch den Namen Facebook-Gesetz von sich reden gemacht.
Das Gesetz ist dem Internetrecht zuzuordnen und dient seit dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2017 überwiegend dazu, die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co stärker in der Verantwortung zu nehmen, um Hasskommentaren oder dem Verbreiten anderer unerwünschter Botschaften vorzubeugen.
Das Gesetz soll es zudem den Opfern von Hasskommentaren erleichtern, Auskunft über die Inhaber der jeweiligen Profile zu erhalten.
Beginnend mit dem 1. Februar 2022 werden die internationalen Plattformen noch stärker in die Verpflichtung genommen.
Die Betreiber müssen ab diesen Zeitpunkt strafbare Inhalte den Behörden melden.
Dazu gehören rechtsextreme Beiträge ebenso wie Pädophile, die sich zu Netzwerken zusammenschließen.
Die Neufassung des Gesetzes soll Grauzonen enger fassen und die Strafverfolgung noch stärker auf das Internet ausweiten.
Die ersten Klagen stehen schon im Raum
In der Kosten-Nutzen-Rechnung sehen sich die sozialen Netzwerke deutlich im Hintertreffen. Der Mehraufwand würde in erster Linie weitere Kosten verursachen. Bisher scheuen sich die Plattformen davor, weitere Mitarbeiter einzig zu diesem Zweck einzustellen. Seit Juli vergangenen Jahres beschäftigen sich auch die Gerichte mit diesem Sachverhalt.
Um bis dahin rechtlich keine Fehler zu begehen, wurde die Meldepflicht bis zu einer Entscheidung der Gerichte ausgesetzt. Wie die Entscheidung der Richter ausfällt, ist derzeit noch nicht vorherzusehen.
Die Denkweise, die sozialen Netzwerke wie einen rechtsfreien Raum zu betrachten und zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung nur in Form von Drohungen oder Beleidigungen wahrzunehmen, steht zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Aus.
Die ausstehenden Entscheidungen bieten somit einen Richtwert, inwieweit die Konzerne gezwungen werden können, an der Aufdeckung von Internetkriminalität mitzuwirken.
Der Kampf gegen Hass im Netz beschäftigt immer öfter die Behörden
Im Internet beleidigt zu werden oder Drohungen zu erhalten ist kein Delikt mehr, welches die Betroffenen einfach abhaken. Die Anzahl an Anzeigen hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht. Die Aufklärung ebenso wie mögliche Anklagen nimmt auch die Justiz in Beschlag. Der Mehraufwand entsteht somit nicht einzig aufseiten der sozialen Netzwerke. Das BKA und andere Strafverfolgungsbehörden rechnen mit einem Anstieg der Anzeigen um 250.000 zusätzliche Meldungen.
Davon sollen etwa 150.000 strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Die stärkere Einbindung von Facebook und anderen Plattformen wird somit auch die Justiz künftig noch weiter an ihr Limit bringen.
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